Liebe Eltern,
wie das Hessische Kultusministerium heute mitteilt, wird die Notbetreuung an hessischen Schulen und Kitas unter den bereits genannten Bedingungen auf die Osterferien und dabei – in bestimmten Fällen – auch auf die Wochenenden und Feiertage ausgedehnt. Falls die unten stehende Regelung auf Sie zutrifft und Sie eine solche Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie, sich mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen. Diese ist montags bis freitags mindestens zwischen 10 und 12 Uhr telefonisch im Büro erreichbar, ansonsten per Mail an info@ops-dillenburg.de
Zitat aus der Pressemitteilung:
An den „normalen“ Osterferientagen erfolgt die Berechtigung der Eltern wie während der Schulzeit [siehe letzter News-Beitrag hier]. Die erweiterte Notbetreuung am Wochenende und an den Feiertagen gelte ausschließlich für Kinder, von denen mindestens ein Elternteil oder die alleinerziehende Person in der Kranken- und Gesundheitsversorgung oder bei Rettungsdiensten tätig sei, so Lorz. Zudem müsse der andere Elternteil ebenfalls in einem der weiteren Schlüsselberufe und zeitgleich im Einsatz sein, sodass die Betreuung innerhalb des unmittelbaren familiären Umfelds nicht sichergestellt werden könne.
ACHTUNG: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn Ihr Kind…
- Krankheitssymptome aufweist
- in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
- sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind
Die Auflistung der „Schlüsselberufe“ sowie die notwendige Bescheinigung des Arbeitgebers finden Sie erneut hier:
Hier gelangen Sie zur kompletten Presseerklärung auf der Seite des HKM.
Viele Grüße, bleiben Sie gesund!