Corona-Krise: Schon wieder Neues zum Thema Notbetreuung

Liebe Eltern,

hier sehen Sie Auszüge aus dem gestrigen Schreiben des Hessischen Kultusministeriums:

„Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettsbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:

  1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
    • Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
  2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.
    Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Musterformular zur Verfügung gestellt…
    In der Notbetreuung sollte die Gruppengröße auf drei bis fünf Kinder begrenzt sein.“

Das ab sofort gültige Formular dazu mit der Bestätigung durch den Arbeitgeber, in dem zudem nochmals alle in Frage kommenden Berufsgruppen aufgelistet sind, finden Sie hier: