
Vor einigen Tage informierten wir Sie, liebe Eltern, über die Regelungen bezüglich einer Notbetreuung. Heute (21.03.) werden diese Infos mit einem weiteren Schreiben vom Staatlichen Schulamt in Weilburg aktualisiert: „Ab sofort gilt, dass es ausreichend ist, wenn ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich arbeitet, der zu der bereits in dieser Woche erweiterten Gruppe […]