
Liebe Eltern, wie das Staatliche Schulamt in Weilburg heute mitteilt, wird der Personenkreis der Berechtigten zur Kinder-Notbetreuung ab kommenden Montag, 27.04., wie folgt ergänzt: „Schulleitungen, Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und der Durchführung des Unterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen befasst sind, können dann auch das Angebot der Notbetreuung nutzen.“ Im Bedarfsfall […]