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Wir informieren Sie hiermit über die neueste Änderung der Berechtigtengruppen für die Notbetreuung laut aktueller Mitteilung durch das Staatliche Schulamt in Weilburg: „Zu den Berufsgruppen und Bereichen, für die eine Betreuung möglich ist, zählen jetzt auch: Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Stationäre oder teilstationäre Einrichtungen, die keine Kindertagesbetreuungseinrichtungen sind (Schülerheime, Jugendfreizeit- und […]