
Im Informationsschreiben des Hessischen Kultusministeriums von gestern, 28.03., heißt es: „Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag haben Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende. Mit Beschluss der Landesregierung soll diese Notbetreuung auf den Bereich der Osterferien […]