Corona-Virus: Info zur Regelung der Notbetreuung an hessischen Schulen aufgrund der Schulschließungen

In den Bekanntmachungen des Hessischen Kultusministeriums ist die Rede von der Möglichkeit einer Notbetreuung für Kinder, deren Eltern „in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind“.

Diese Berufsfelder wurden gestern (17.03.2020) erneut konkret benannt (siehe unten).

Das Betreuungsangebot gilt nach offizieller Maßgabe für den Fall, dass „beide Elternteile den dort genannten Berufsgruppen zuzuordnen sind oder es sich um alleinerziehende Elternteile handelt. Nachweise der Arbeitgeber sind durch die Eltern einzureichen.“ (Info des Staatlichen Schulamts Weilburg, 17.03.2020)

Zu Ihrer Information finden Sie hier eine Auflistung der Berufsgruppen:

Den entsprechend einzureichenden Nachweis der Arbeitgeber können Sie hier herunterladen:

Sollten Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Bedingungen eine Notbetreuung Ihres Kindes wünschen, bitten wir Sie um Rückmeldung an die Schulleitung (Tel.: 0 27 71 63 52 Mail: info@ops-dillenburg.de).