Liebe Eltern, hier sehen Sie Auszüge aus dem gestrigen Schreiben des Hessischen Kultusministeriums: „Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettsbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden: Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind: • Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten • Mitarbeiterinnen und […]


