Aktuelle Vorgaben des Kultusministeriums zum Unterrichtsbesuch in Zeiten von Corona

In diesen speziellen Monaten ist es schwer, den Überblick über die derzeit geltenden Regelungen in der Pandemie zu behalten. Dies betrifft den privaten Bereich, aber eben auch den Schulbesuch an der OPS.

Daher für Sie, liebe Eltern, hier kurz zusammengefasst der aktuelle Stand nach der Änderung der Corona-Verordnung:

Schülerinnen und Schüler „dürfen den Präsenzunterricht […] nicht besuchen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten […], Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.“

Wichtig: Dies gilt bis zu einem negativen Testergebnis!

Wenn ein Mitglied desselben Hausstandes positiv getestet wird, wird das Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne für den gesamten Hausstand verhängen.

Wichtig: Nach einem positiven Corona-Test eines Haushaltsmitglieds müssen Kinder aus diesem Haushalt sofort – nicht erst nach Anordnung durch das Gesundheitsamt – zu Hause bleiben!

Unser Hygienekonzept sorgt bisher dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler den Unterricht kontinuierlich besuchen können. Ausnahmen erfolgen bisher lediglich als Vorsichtsmaßnahme.

Die oben beschriebenen Maßnahmen helfen uns, den Schulbetrieb in seiner jetzigen Form aufrecht zu erhalten. Für die Mithilfe und Unterstützung von Ihnen, liebe Eltern, sind wir dabei sehr dankbar!

Die derzeit gültigen rechtlichen Vorgaben in verschiedenen Sprachen übersetzt finden Sie hier:

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/service/fragen-und-antworten/1731242-1731242?index=1742530