Corona-Krise: Weitere Infos vom Staatlichen Schulamt zur Notbetreuung

Vor einigen Tage informierten wir Sie, liebe Eltern, über die Regelungen bezüglich einer Notbetreuung.

Heute (21.03.) werden diese Infos mit einem weiteren Schreiben vom Staatlichen Schulamt in Weilburg aktualisiert:

„Ab sofort gilt, dass es ausreichend ist, wenn ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich arbeitet, der zu der bereits in dieser Woche erweiterten Gruppe der kritischen Infrastruktur gehört. Aufgrund von Nachfragen weisen wir in diesem Kontext darauf hin, dass in unserer Region damit auch Institutionen wie die Freiwillige Feuerwehr inkludiert sind und die Gruppe durch die Verordnungsänderung zudem um Angehörige von Abfallwirtschaftsbetrieben ausgeweitet worden ist.
Nach wie vor gilt, dass Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen müssen.

Nicht betreut werden dürfen Kinder, die
 Krankheitssymptome aufweisen,
 in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
 sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Corona-Virus aufgehalten haben.“

Die oben angesprochenen Berufsgruppen finden Sie nach wie vor hier:

Sollten Sie aufgrund der neuesten Regelung eine Betreuung Ihres Kindes wünschen, bitten wir um Rückmeldung per Telefon (02771-6352) oder Mail (info@ops-dillenburg.de).

Wie Sie sehen, ändert sich die Sachlage fast täglich. Daher bitten wir Sie, unsere Homepage regelmäßig aufzusuchen, um immer wieder den aktuellen Stand abrufen zu können.