Ab Mittwoch, 28.04., wieder Wechselunterricht!

Liebe Eltern,

aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes hat das Land Hessen jetzt verfügt, dass alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen wieder im Wechselunterricht beschult werden dürfen.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler nur dann unterrichtet werden dürfen, wenn sie zweimal in der Woche negativ auf das Corona Virus getestet werden. Die Tests können Sie als Eltern in einem der anerkannten Testzentren durchführen lassen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Ihr Kind in der Schule getestet wird. In diesem Fall benötigen wir allerdings Ihr Einverständnis, dass wir Ihrem Kind bei der Selbsttestung helfen dürfen bzw. dass wir die Testung durchführen, falls Ihr Kind dies nicht selbst tun kann.
Bitte senden Sie uns die entsprechende Erklärung vor dem Schulstart zu oder geben Sie sie Ihrem Kind an seinem ersten Schultag mit:


Ohne die Vorlage eines negativen Tests dürfen wir Ihr Kind nicht beschulen!


Den Plan für die Wechselbeschulung ab Mittwoch, den 28.04.2021 finden Sie hier:


Sollten Sie noch Fragen bezüglich des Präsenzunterrichtes haben (beispielsweise zur Gruppenzugehörigkeit Ihres Kindes), wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder an die Schulleitung.


Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Cloos, Schulleiterin